Die Ermittlung, Planung, Bewertung und Umsetzung von Energieeffizienz- Maßnahmen nimmt
einen wesentlichen Teil in der Beratungstätigkeit ein.
Gesetzliche Vorgaben und finanzielle Einsparmöglichkeiten sind ein beständiger Motor für
Energieeffizienzmaßnahmen.
Sinnvoller Startpunkt für Energieeffizienzvorhaben ist ein Energieaudit.
Berechtigung gem. EEffG 2014 für sämtliche Bereiche
- Gebäude
- Prozesse
- Transport
Durchführung der Audits gem. EEffG bzw. gem. EN 16247
Durchführung von Energieaudits sowohl
- für gem. Gesetz verpflichtete Unternehmen (gem. EEffG) wie auch
- für Unternehmen, die sich freiwillig den Audits unterziehen